Bei der XYZ-Klausur durften wie blahblahblah mit reinnehmen...
Muss doch jedem klar sein, dass die Hilfsmittel, die in Klausuren erlaubt sind, null bringen, sonst wären sie nicht erlaubt.
Deswegen sind ja Paragraphenketten, erläuternde Randnotizen und internetfähige Rechner nicht erlaubt.
@da_mOd nimm das Beispiel vom idealen Gas p*V=n*R*T
Is das nich auch für Chemiker so n Standardfall? Oder gerade Entropie-Betrachtungen (oder andere Potentiale) gibts doch in der Chemie auch an jeder Ecke?
Haufenweise Größen miteinander verwurstet, die großteils eigentlich ihren Ursprung in mikroskopischen Vorgängen/Eigenschaften haben, aber mittels Statistik in makroskopisch messbare Größen gefasst wurden.
"physikalische logische Vorgänge [...] verpackt in statistischen Größen" und "fordert abstraktes Denken, wozu nach Piaget nur 30 % aller Erwachsener im Stande sind" widerspricht sich ja jetzt nicht wirklich :Iprof::ugly:
@da_mOd "Physikalische Chemie (Thermodynamik) ist kontraintuitiv und fordert abstraktes Denken"
wasn Plötsinn ... da stecken physikalische logische Vorgänge dahinter verpackt in statistischen Größen, mehr isses nich :uglyfinger:
In Jura darf man immer die Gesetzestexte und Bücher nutzen. Wenn man aber nicht weiß worauf es ankommt hat man eh verloren. Und die Zeit etwas zu suchen hat man nie. :rageface: