Der Kranfahrer hat seinen Kran vermutlich "getunt", dass er mehr / weiter heben kann
Hier ein Auszug aus der BGI 610 Sicherer Betrieb von Lkw-Ladekranen (Seite 60):
Belastungskontrolle/Lastmomentbegrenzer
Durch Überlastung können Ladekrane kippen oder tragende Teile der Krankonstruktion versagen.
Für Maschinen, die zum Heben von Lasten eingesetzt werden, ist darum in Abschnitt 4.2.1.4 Anhang I Maschinenrichtlinie folgendes bestimmt:
Belastungskontrolle "Maschinen mit einer maximalen Tragfähigkeit von mindestens 1.000 kg (Abb. 102) bzw. einem Kippmoment von mindestens 40.000 Nm (Abb. 103) müssen mit Vorrichtungen versehen sein, die den Fahrer warnen und eine gefahrbringende Bewegung der Last verhindern bei
• Überlastung der Maschine – durch Überschreiten der maximalen Tragfähigkeit oder – durch Überschreiten der zulässigen Lastmomente aufgrund dieser Lasten;
• Überschreiten der zulässigen Kippmomente, insbesondere durch gehobene Lasten."
Warum hat so ein Kran eigentlich keine Sensorik, dass wenn es zum Kippen kommt die Ladung direkt los-/abgelassen wird. Natürlich birgt das Gefahren, aber wenn die Ladung dann eh fällt und der Kran direkt hinterher kommt ist doch viel mehr verloren.
Der Kranfahrer hat seinen Kran vermutlich "getunt", dass er mehr / weiter heben kann
Hier ein Auszug aus der BGI 610 Sicherer Betrieb von Lkw-Ladekranen (Seite 60):
Belastungskontrolle/Lastmomentbegrenzer
Durch Überlastung können Ladekrane kippen oder tragende Teile der Krankonstruktion versagen.
Für Maschinen, die zum Heben von Lasten eingesetzt werden, ist darum in Abschnitt 4.2.1.4 Anhang I Maschinenrichtlinie folgendes bestimmt:
Belastungskontrolle "Maschinen mit einer maximalen Tragfähigkeit von mindestens 1.000 kg (Abb. 102) bzw. einem Kippmoment von mindestens 40.000 Nm (Abb. 103) müssen mit Vorrichtungen versehen sein, die den Fahrer warnen und eine gefahrbringende Bewegung der Last verhindern bei
• Überlastung der Maschine – durch Überschreiten der maximalen Tragfähigkeit oder – durch Überschreiten der zulässigen Lastmomente aufgrund dieser Lasten;
• Überschreiten der zulässigen Kippmomente, insbesondere durch gehobene Lasten."