meines wissens nach sieht die situation mit den vorderladern folgendermaßen aus:
vorderlader die einem waffenmodel von vor 1. januar 1871 nachgebaut wurden sind in deutschland ab 18 jahren frei verkäuflich . für alle anderen gilt der "waffenschein" mit registrierung und besitzkarte.
wenn man jedoch ein oben genanntes modell besitzt brauch man den kleinen "sprengstoffschein" um diese abfeuern zu dürfen.
ich kann mich auch irren und ihr dürft mich gerne korrigieren!
.... ich habe so meine Zweifel das unterschiedliche Kaliber in einer Waffe funktionieren. Das haben wir schon als Kind gelernt, ist die Erbse zu groß, geht sie nicht durch den Lauf!
meines wissens nach sieht die situation mit den vorderladern folgendermaßen aus:
vorderlader die einem waffenmodel von vor 1. januar 1871 nachgebaut wurden sind in deutschland ab 18 jahren frei verkäuflich . für alle anderen gilt der "waffenschein" mit registrierung und besitzkarte.
wenn man jedoch ein oben genanntes modell besitzt brauch man den kleinen "sprengstoffschein" um diese abfeuern zu dürfen.
ich kann mich auch irren und ihr dürft mich gerne korrigieren!