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§ 305 BGB - Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) [...]
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. [...]
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in ZUMUTBARER WEISE [...] von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
§ 305 BGB - Einbeziehung Allgemeiner Geschäftsbedingungen in den Vertrag
(1) [...]
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. [...]
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in ZUMUTBARER WEISE [...] von ihrem Inhalt Kenntnis zu nehmen
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.