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Ich würde mal behaupten, dass Du damit mindestens gegen §30 StVO verstößt:
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.
Mal ne doofe Frage.... Ist das tatsächlich verboten? Sinn/Unsinn und Gefahr mal aussen vor. Aber ich kann doch - wenn ich will - die Reifen durchdrehen lassen - würde ich zumindest meinen.
Ich würde mal behaupten, dass Du damit mindestens gegen §30 StVO verstößt:
(1) Bei der Benutzung von Fahrzeugen sind unnötiger Lärm und vermeidbare Abgasbelästigungen verboten. Es ist insbesondere verboten, Fahrzeugmotoren unnötig laufen zu lassen und Fahrzeugtüren übermäßig laut zu schließen. Unnützes Hin- und Herfahren ist innerhalb geschlossener Ortschaften verboten, wenn Andere dadurch belästigt werden.