Die Scharniere lassen was anderes vermuten, aber den Fussabstreifern zufolge gehen die Türen nach innen auf. So wie eigentlich jede Haus- oder Wohnungstüre
"Wenn Türen in Fluchtwege eingebaut werden, müssen diese nach außen (bzw. in Fluchtrichtung) aufschlagen, sich jederzeit leicht und über die gesamte Breite öffnen lassen"
Wenn ich hier ein Tür aufmache, und im Fluchtfall auflasse, blockiert sie die zweite Tür.
Die Arbeitsstättenrichtlinie ist hier noch konkreter (auch wenn das vermutlich Wohungstüren sind)
ASR A2.3 "Die Mindestbreite des Fluchtweges darf durch Einbauten oder Einrichtungen sowie in
Richtung des Fluchtweges zu öffnende Türen nicht eingeengt werden."
Die Eingangstür einer Wohnung ist ein Fluchtweg der hier durch die zweite Tür beeinträchtigt wird.
Im Prinzip stimme ich dir mit dem Rettungsweg ja zu aber dein "Nein" war mir zu pauschal, da man drumherum zu wenig weiß.
Wenn z.B. Jedes der beiden Appartements bzw. Hotelzimmer einen direkten Zugang zum 2. baulichen Rettungsweg hat (und das ist in USA mit der Feuerleiter oft so bzw. in deutschen Hotels kommt das so auch mal vor, wenn auch nicht oft) und dann noch die Türen selbstschließend sind, dann halte ich diese blöde Planung durchaus genehmigungsfähig - bescheuert aber nicht verboten. Oder wenn ich aus den Zimmern ebenerdig raus komme (Nr. 122, 1.OG am Hang zumindest möglich).
Wenn nichts von alledem ist würde ich zumindest auch bedenken anmelden.
naja, es ist doch egl, ob du einen 2. Rettungsweg hast, den ersten darfst du deswegen trotzdem nicht verstellen. (aber wer weiß wo das ist, vlt ist es da zulässig). Hier würde mir die BS Kollegin die Hölle heiß machen (die ist eh schon sauer auf mich). Bitte. Zum Pauschal: naja, ist isnichwahr und nicht das Anwenderforum der Berufsfeuerwehr