Man hat ein waagerechtes Haus an einen weniger waagerechten Hang gebaut, und, sich dieser Tatsache bewusst, eine Absperrlinie zum begehbaren Bereich errichtet. Man hätte die Wände vlt grade nach unten ziehen können, aber das hätte die Statik deutlich verkompliziert und höhere Kosten verursacht, oder man hätte die unterste Balkonreihe weglassn können. Das sähe scheiße aus und hätte vermutlich die vermietbare Fläche reduziert.