@Eulenspiegel:
Nunja, er hat eine Tat angekündigt, bei der wohl der Versuch auch strafbar ist. Da er für sich den festen Tatentschluss gefasst hat und dies ankündigte, kann er für den Versuch zumindest erst einmal in gewahrsam genommen werden... rein juristisch betrachtet.
Dru die Polizei könnte seine Adresse fix herausfinden, aber festnehmen - wofür? Das war nicht mal Notrufnummernmißbrauch (jedenfalls bei uns in D). Das war ganz klar ein Verwirrter.
Da fahren maximal 2 Leute hin und reden mit dem, ob der wirklich eine Gefahr für andre oder sich selbst ist.