"Seit der Unterzeichnung der 1. Genfer Konvention von 1864 gilt das Rote Kreuz auf weissem Grund als Schutzzeichen für Spitäler, Ambulanzen und Sanitätspersonal der Armeen. Das Rotkreuz-Emblem entstand aus der farblichen Umkehrung des Schweizer Wappens, wobei dem Kreuz keine religiöse Bedeutung zugeordnet wurde."