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Wer bekommt bei gegenseitiger Klage Recht, wenn da jemand drauftritt und ausrutscht? Die Frage ist ernst gemeint, hat jemand ne Lösung? Sind Juristen unter uns?
Gast (nicht überprüft)
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Der Bananenhalter bekommt ne neue Banane oder Schadensersatz.
Er zieht die ja nicht in böswilliger Absicht hinterher um Menschen darauf ausrutschen zu lassen.
Ausserdem sollten Menschen generell ein Auge darauf haben, wohin sie laufen. (Stichwort Smombies)
So würd ich jedenfalls argumentieren...klingt eig logisch
Gast (nicht überprüft)
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Ab welcher Größe beginnt dann die böswillige Absicht? Bananenstaude, Bananenpalme, 3 Bananenpalmen im Blumentopf? Immerhin gibt's auch sekundäre Folgen: auch die Banane hinterlässt eine Spur, also Dreck. Wenn sie an einer Stelle abgerieben ist auch einen Film Bananenmark auf dem Boden. Mit meinen Baustellenschuhen auf frisch verlegten Parkett zu laufen ist auch für nicht böswillig und trotzdem kann mir doch berechtigt das neuerliche Abschleifen in Rechnung gestellt werden, oder?