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24.05.2020
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Ansonsten erlaubt!!! Oder was???

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Der tatsächliche Hintergrund solcher Waffenverbotszonen ist, dass in der angegeben Zeit jeder dort anwesende durchsucht werden darf. Das ginge sonst nicht.

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Der tatsächliche Hintergrund solcher Waffenverbotszonen ist, dass in der angegeben Zeit jeder dort anwesende durchsucht werden darf. Das ginge sonst nicht.

Ist das tatsächlich so? Nur weil ein Schild weitere Einschränkungen vorgibt, darf man ohne Tatverdacht oder Tatbestand erheblich stärker in meine Privatsphäre eingreifen als ohne dieses Schild?

Gibt es eine Quelle unter der ich das nachlesen kann, was diesbezüglich erlaubt ist oder nicht?

Das entspringt meiner Erinnerung an Fernsehbeiträge, als das Zeitweise bei uns am Hbf installiert wurde.

Da, hab was gefunden:

https://www.deutschlandfunkkultur.de/waffenverbotszone-in-leipzig-der-verdacht-soll-untersucht.1001.de.html?dram:article_id=471137

Das ist interessant, da das Schild in deinem Beitrag sogar dem Waffenrecht wiederspricht, in dem definiert ist was eine Waffe ist und was nicht. 
(bsp. Taschenmesser §42a)

Außerdem gilt i.d.R. für jede Durchsuchung, dass eine Gafahr bestehen muss (dringender Tatverdacht, Gefahr für Leib und Leben...). Welches Gesetz das aushebelt wird in dem Bericht leider nicht erwähnt.

Schade, so entsteht gefährliches Halbwissen...

Aber danke für deinen Hinweis und den Link.

Baseballschläger, Taschenmesser (2-Hand-Bedienung) und Äxte sind i.d.R. keine verbotenen Gegenstände. Also ansonsten erlaubt. Ja...

 

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