Strafgesetzbuch (StGB)
§ 201a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs und von Persönlichkeitsrechten durch Bildaufnahmen
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. von einer anderen Person, die sich in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt [...]
Durch den Verzicht auf einen Sichtschutz haben die Beteiligten möglicherweise stillschweigend in die Beobachtung ihres Treibens eingewilligt. Darin jedoch eine Einwilligung in Bildaufnahmen und deren Verbreitung zu sehen, halte ich für gewagt.
Sowohl die Einsendung als auch die Weiterverbreitung auf dieser Seite sollte vielleicht noch einmal überdacht werden.
Warum "Spielverderber"? Du hast doch vollkommen Recht! Man linst nicht in anderer Leut Fenster! Und schon gar nicht filmt man die Privatsphäre des anderen!! Und überaupt nicht darf man so etwas veröffentlichen!!!
Hier noch eine Meldung in eigener Sache:
Ab sofort vermiete ich mein Canon 600mm Objektiv. Mit dem 0,6 Cropfaktor ist man dann bei 960mm ...
womit jeder in der Polizei weiß, wessen Unterkunft das war. Da muss man nicht mal kriminalistisches Gespür für haben. Die Veröffentlichung finde ich auf jeden Fall bedenklich. (aber ist auch schon doof , wenn man das Fenster so offen lässt)
Das Problem ist aber, dass der Hersteller das erstens identifizierbar macht und zweitens veröffentlicht. Gucken darf man, das so Publizieren auf keinen Fall.
1. Tag lesen. 2. würde ich das dann wenn überhaupt offiziell als Pause bezeichnen und hat dann nichts mit unserm Steuergeld zu tun. 3. solltest du auch mal dankbar sein, dass sich beamte bewegen.