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Ist in Deutschland genauso, und zwar nicht nur theoretisch: http://www.badische-zeitung.de/geldstrafe-nach-toedlichem-verkehrsunfall

Ja, krass. Hätte ich nicht gedacht. Danke für den Link.

Mal abgesehen von dem Bericht finde ich das total realitätsfern. Als ob auf der Autobahn nachts nur noch 65 km/h gefahren werden darf. Vermutlich ist das mal wieder so ein Fall der zeigt wie weit weg unsere Richter manchmal von der Realität sind.

 

Kommentare

dinku kokot?

Dear Cockholdlaugh

Ich glaube er sagt Cockhold!

 

Funfact: Beim schweizer Justizsystem wäre der Fahrer für den Tod des Typen auf der Autobahn verantwortlich. Man darf nämlich immer nur so schnell fahren, dass man auf Sichtweite anhalten kann.

Ob das in Deutschland auch gilt? Dann wäre ja die freie Autobahn zumindest nachts für nix ^^

"(6) Wer auf der Autobahn mit Abblendlicht fährt, braucht seine Geschwindigkeit nicht der Reichweite des Abblendlichts anzupassen, wenn

1. die Schlussleuchten des vorausfahrenden Kraftfahrzeugs klar erkennbar sind und ein ausreichender Abstand von ihm eingehalten wird oder
2. der Verlauf der Fahrbahn durch Leiteinrichtungen mit Rückstrahlern und, zusammen mit fremdem Licht, Hindernisse rechtzeitig erkennbar sind."

§ 18 StVO

 

Ist das wirklich so? Wenn Du ihn gerade parat hast, würde mich der entsprechende Abschnitt im Gesetzestext mal interessieren. 

Ich weiss davon wegen einem Gerichtsfall wo eine Polizistin im Einsatz eine auf der Autobahn liegende Person überfahren hat. Wurde angeklagt wegen fahrlässiger Tötung. Freigesprochen, weil die überhöhte Geschwindigkeit wegen dem Einsatz gerechtfertigt war (was als Privater natürlich nie der Fall sein wird).

 

(Art. 32 Abs. 1 SVG)

1 Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er innerhalb der überblickbaren Strecke halten kann; wo das Kreuzen schwierig ist, muss er auf halbe Sichtweite halten können.

Das ist doch wohl logisch, oder? Man darf immer und überall maximal auf sicht fahren. Auf engen Straßen mit Gegenverkehr auch nur halbe Sicht.
 

In AT auch so.

Ist in Deutschland genauso, und zwar nicht nur theoretisch: http://www.badische-zeitung.de/geldstrafe-nach-toedlichem-verkehrsunfall

Ja, krass. Hätte ich nicht gedacht. Danke für den Link.

Mal abgesehen von dem Bericht finde ich das total realitätsfern. Als ob auf der Autobahn nachts nur noch 65 km/h gefahren werden darf. Vermutlich ist das mal wieder so ein Fall der zeigt wie weit weg unsere Richter manchmal von der Realität sind.

 

ein jahr und neun monate auf bewährung... mit 2,37 promille eine schwangere totgefahren. geiler typ.

sad Was für ne bittere Geschichte....

Die Summe der Geldstrafe braucht die Frau definitiv für ne Lebenslange Therapie. Es werden sicher auch noch Kosten für Zivilprozesse auf sie zukommen.

Im Grunde 3 Leben zernichtet indecision

Ich werde meinen nächtlichen Fahrstil ab sofort nochmal überdenken und ich bin weißgott kein raser

 

ja vor allem mit alkohol geht halt gar nicht. ich bin einmal nach einem bier gefahren und das wars. aber es gibt genügend leute, die dann eben schon mal "bisschen was" trinken und diese grenzen immer weiter ausdehnen.

Voll gegen natürliche Selektion gehandelt...

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