@ anderson
denken ist nich gleich wissen...
aussage gegen aussage gibts es so nicht wenn ein polizist gegen dich aussagt. eine lüge deinerseits wäre eine schutzbehauptung die keine strafe nach sich zieht, da es ja auch verständlich ist, dass du versuchst dich zu rechtfertigen um einer strafe zu entgehen.
Der polizist jedoch würde durch eine lüge eine straftat begehen, da er verpflichtet ist den sachverhalt wahreheitsgemäß wiederzugeben. zudem würde es dem polizisten ja reichlich wenig bringen zu lügen, welchen vorteil hätte er davon?
dementsprechend entscheidet die deutsche rechtsprechung immer für den polizisten, wenn keine hinweise darauf vorliegen, dass der polizist in irgendeiner weise befangen seien könnte.
so simpel... wie du schon sagtest... informier dich bissl in den rechtsofren und du wirst sehen, es ist wie ich sage.
liebe grüße
dreddi
ps: wollte des nur mal klarstellen, denn rechtsunfug so stehn zu lassen animiert gar noch andere das nachzureden denn hier stehts ja auch so.
@ Anderson
nicht angeschnallt sein ist kein bußgeld, sondern ein verwarngeld. :prof: :DD
Und, dass man gänzlich NICHT zahlen muss, wenn man von nur einem Polizisten angehalten wird, ist auch nicht ganz korrekt. Es sei denn, wie du es beschrieben hast, es gibt jeweils nur die Aussagen der Beteiligten bzw. des Polizisten.
Wenn du aber jedoch, durch einen unglücklichen Zufall vorher irgendwo geblitzt wurdest und man dort sieht, dass du nicht angeschnallt warst, dann ist es Pech. Wobei hingegen dort nun auch wieder die Tateinheit zu bejahen ist, da beide Ordnungswidrigkeiten im engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang stehen ... insofern muss dann nur das höchste Verwarngeld bzw. Bußgeld gezahlt werden.
Es gibt bei der Polizei auch "Petzen" wird oft bei stationären Verkehrskontrollen gemacht. Ein Beamter sitzt ein paar hundert Meter vor der Kontrollstelle und gibt dann per Funk durch, welcher Wagen anzuhalten ist. Somit wären es dann gegebenenfalls 2 Aussagen, die dafür sprechen, dass der Fahrzeugführer nicht angeschnallt war.
Man sollte also nicht immer darauf vertrauen, nicht zahlen zu müssen, wenn man nur von einem Polizisten angehalten wird.
liest sich eh keiner durch. :D
Anderson hat es gut beschrieben,
ein Polizist hat auch in seiner Freizeit die Gleichen Rechte wie im Dienst, nur alleine is wirklich nich viel los bei denen ;) hab auch noch niemals gehört das es vorgekommen ist, dass ein Polizist alleine jemanden angehalten hat, da es eh kein Sinn macht :D
@Dredwam
Polizisten haben das Recht dich anzuhalten wenn sie alleine sind, nur muss man dann nicht zahlen.
Beispiel: Ein Polizist sitzt alleine im Auto und hält dich , ebenfalls im Auto an. Als du an den Seitenstreifen fährst merkst du, dass du nicht angeschnallt bist und schnallst dich unauffällig an.
Der Polizist kommt ans Auto, zieht die Übliche Show ab und du sagst stumpf "Nein, ich war angeschnallt". Die meisten Polizisten lassen es dann gleich sein. Die , die meinen man ist Unwissend versuchen es trotzdem den Strafzettel und das Bußgeld durch zu bringen. Bleibt man Hart geht das vor Gericht und vor Gericht steht dann Aussage gegen Aussage. Und da vor dem Deutschen Gericht ein Polizist nicht glaubwürdiger eingestuft wird als ein "normalo" wird es wegen Mangel an Beweisen eingestellt.
Simpel.