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Das ist sicher einer dieser Spacken die dir im Dönerladen das nächste mal in den Tsaziki schnattern :uglygaga:
"hooowppfoopfoowooo hooowwpfppwooofffhwoaaaaa hooowwaaahhoppfhhaaaaooo houfppfooahhaaaaa" :uglyfinger:
Kommentare
Ich seh´s so... das Video ist bestimmt von irgendwelchen Touris in Arabien gedreht und die mögen´s halt überhaupt nicht abgelichtet oder gefilmt zu werden.
"Do you have bacon?" - "Have you called me bitch?!" :rofl:
Do you have Bacon ?
bin ich der einzige der das Mädel das bei 0:18 zu sehen ist komisch angezogen findet? ^^
@OlioLiolI Ich musste gerade an "viele kleine Kopftuchbabies" denken.. ^^
@OlioLiolI ähm ja?
kaum gibt wer sein wissen preis, wird 100% auf die rechtschreibung geachtet :D zum video: is doch eh n kack job
@Sir_Dickalot: Möchtegernzuhälter ist das beste Wort das ich seit langem gelesen habe.
Bei so vielen Juristen hier kriegt man ja Angst was man schreibt. :eek2: :eek2: :eek2:
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Ich inds toll :D weiter so :uglylol:
"Ich will nicht von irgendwelchen Leuten die ich nicht kenne fotographiert oder gefilmt werden. Dazu haben die kein Recht. Das ist ein Eingriff in meine Privatssphäre, auch am Arbeitsplatz!" Klugscheißmodus AN Falsch! Jeder darf fotografieren und filmen was er sieht! Es darf nur nicht der Öffentlichkeit ohne erlaubnis zugänglich gemacht werden. Beim Arbeitsplatz ist es was anderes. Es sei denn es ist ein gefährdeter Bereich wie z.B. die Kasse in einem Geschäfft, dann darf der Arbeiter an seinem Platz gefilmt werden. Kligscheißmodus AUS
@iLLneSs Na, wenn Ihr alles so schlau seid und aus dem KunstUrhG zitieren könnt, dann schaut euch auch bei der Gelegenheit den §201a StGb an, der Fotografieren in besonderen geschützten Bereichen (Privatbereich) ausdrücklich verbietet. Das fotografieren außerhalb gesondert geschützter Bereiche ist per Rechtsprechung als Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes festgestellt worden. Eine Person die nicht eine Persönlichkeit des öffentlichen Lebens ist, darf auch in der Öffentlichkeit nicht gegen ihren Willen fotografiert oder gefilmt werden. Eine etwaige vermutete stillschweigende Zustimmung ist spätestens mit dem deutlichen Protest des Fotografierten hinfällig.
@iLLneSs ich mag züge
im kunsturhebergesetz ist das "recht am eigenen bild" definiert, welches besagt, dass personen selbst darüber bestimmen, ob oder in welchem zusammenhang bilder von ihnen veröffentlicht werden. für den privaten gebrauch, darf man also jeden filmen bzw. fotografieren. die persönlichkeitsrechte sind natürlich höher gestellt, da es ein grundrecht ist, also, darf man nicht auf grundlage des medienrechtes alle überall und bei allem fotografieren. kurz gesagt illness und dbum sind gut und dbum hat kein plan PS:die definition privater gebrauch besagt meines erachtens, dass man es 5 weiteren personen zeigen darf´, diese aber aus dem freundes und bekanntenkreis kommen müssen. also man darf fotografiertes keinem zeigen ist auch nicht ganz richtig.

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